Wittingen

Bekanntmachungen


07.10.2015

Aufklärungs- und Erörterungstermin zum geplanten Flurbereinigungsverfahren A 39 - Ehra, Landkreis Gifhorn 292


Folgendes wird hiermit öffentlich bekanntgegeben:

Schreiben vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig vom 01.10.2015:

 

 

 

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

ArL Braunschweig
Postfach 1343, 38003 Braunschweig
Az.: 4.1.2 - GF 292 - 02
Anlage: vorl. Gebietskarte i. M. 1:25000

                                                        Datum: 01.10.2015

 

Öffentliche Bekanntmachung
 
Ladung zum Aufklärungs- und Erörterungstermin zum geplanten
Flurbereinigungsverfahren A 39 - Ehra, Landkreis Gifhorn 292


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Wolfenbüttel, verfolgt mit der Planfeststellung A 39, Abschnitt 7, den Neubau der A 39 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentrale Geschäftsbereiche, eingeleitet.
Auf Antrag des Ministeriums für Inneres und Sport, Referat 63, Braunschweig (Enteignungsbehörde), vom 17.03.2015 wird ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), in den Gemarkungen Ehra-Lessien und Barwedel eingeleitet.

Ziel des Verfahrens ist, dass das vom Unternehmensträger benötigte Land für den Neubau der A 39, Abschnitt 7, und der Verlegung der L 289 und der B 248 rechtzeitig und in richtiger Lage ausgewiesen wird und die durch das Unternehmen entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch eine Neueinteilung der Grundstücke und eine sinnvolle Verteilung des Ersatzlandes vermieden oder zumindest gemildert werden.

Seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig wurde ein Arbeitskreis gebildet, welcher  Vorschläge und Konzepte für die Planfeststellung A 39 aufgestellt hat.

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1215 ha und hat rd. 110 Teilnehmer. Zur Orientierung der Grundeigentümer hängt eine vorläufige Gebietskarte in den ortsüblichen Bekanntmachungskästen bzw. in den Mitteilungsblättern aus.
Die Ortslagen Ehra und Lessien sind nicht in das Verfahrensgebiet eingeschlossen.

Vor Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens sind die voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten eingehend über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Zu diesem Zweck lade ich nach § 5 Abs. 1 FlurbG alle voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ein,

am Montag, den 07.12.2015, um 16:00 Uhr,
im Landhotel Heidekrug, Wittinger Str. 1, 38468 Ehra-Lessien,


an dem Aufklärungs- und Erörterungstermin teilzunehmen.

Von den nicht erscheinenden Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten wird angenommen, dass sie keine Anhörung wünschen und mit dem Ergebnis des Anhörungstermins einverstanden sind (§ 134 FlurbG).


Vandrey



Gebietskarte:

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