Wittingen

Bekanntmachungen


29.01.2016

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Abgaben für das Kalenderjahr 2016


Die nachstehenden Abgaben für das Kalenderjahr 2016 werden in der Stadt Wittingen durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt: Der Rat der Stadt hat für das Jahr 2016 keine Hebesatzänderung beschlossen.


Festsetzung der Abgaben 2016
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794 geändert worden ist und § 14 Niedersächsisches Kommunalab-gabengesetz (NKAG) in der Fassung vom 23.01.2007 (Nds. GVBl.S.11) geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze vom 18.07.2012 (Nds. GVBl.S279)
werden hiermit für die Stadt Wittingen die Grundsteuern A und B, die Müllabfuhr-, Friedhofsgebühren und Hundesteuern für das Veranlagungsjahr 2016 in gleicher Höhe wie im Jahr 2015 festgesetzt. Diese Festsetzung gilt für alle Abgaben-pflichtigen, die für das Kalenderjahr 2016 keinen schriftlichen Abgabenbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleichen Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für den Abgabenschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Abgaben-bescheid wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlungsweise oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten. Wenn einem Abgabenpflichtigen ein Abgabenbescheid für das Jahr 2016 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid.
Die Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren erfolgt namens und im Auftrage des Landkreises Gifhorn.


Zahlungsaufforderung
Steuer-/Abgabenpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuern und Abgaben 2016 entsprechend den im letzten Abgabenbescheid festgesetzten Beträgen und Fälligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf nachfolgender Bankverbindung der Stadt Wittingen einzuzahlen:
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE07 2695 1311 0024 5000 27
BIC: NOLADE21GFW oder´

Volksbank Wittingen-Klötze eG
IBAN: DE55 2576 1894 0030 4328 00
BIC: GENODEF1WIK.
Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2016 bzw. für Jahreszahler der 01.07.2016. Zu spät eingehende Zahlungen werden mit Mahngebühren, Auslagen und Säumniszuschlägen belastet.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstr. 55, 38100 Braunschweig, schriftlich, in elektronischer Form (Nds. Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz; Nds. GVBl. Nr. 25/2011, S. 367 und Nds. GVBl. Nr. 19/2013, S. 250)  oder zur Niederschrift des Beurkundungsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts einzulegen. Bitte beachten Sie im Falle einer elektronischen Klageerhebung insbesondere, dass Ihre E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein muss. Weiter-führende Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten www.verwaltungsgericht-Braunschweig.niedersachsen.de und www.egvp.de.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist unter der Adresse govello-1272981473459-000216750 zu erreichen.


Hinweis
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.


Allgemeines
Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuer-schuldnerschaft nicht auf.



Wittingen, 30.01.2016                                                      

Stadt Wittingen                                                                                                              
Der Bürgermeister
gez. Ridder