Wittingen

Bekanntmachungen


02.12.2013

Widerspruchsrecht gemäß Nieders. Meldegesetz

Die Meldebehörde darf gem. § 30 Nieders. Meldegesetz (NMG) an einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Daten ihrer Mitglieder aus dem Melderegister übermitteln...

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