Wittingen

Integration und Migration


Das Zuwanderungsgesetz sieht erstmals die Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Das Angebot richtet sich an Ausländer, die nach dem 1. Januar 2005 einreisen und hier einen dauerhaften Aufenthalt planen.

In Sprachkursen sollen Grundkenntnisse der deutschen Sprache erlernt werden. Ein Orientierungskurs vermittelt zusätzlich Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Einzelheiten können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfahren.

Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und wird bei der Einbürgerung berücksichtigt.

Bei Erteilung der ersten Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde einen Nachweis aus, der zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt. Ausländer sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. Die Ausländerbehörde kann dies mit Hilfe eines Tests prüfen.

Mehr Infos finden Sie hier.

 

Einbürgerung

Mehr Infos finden Sie hier.

 

Ihre Ausländerbeauftragte beim Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn:

Frau M. Aydinoglu
Raum II.240, 2. Etage
Telefon 05371 / 82308
Fax 05371 / 82539


Netzwerk Integration beim Landkreis Gifhorn

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Integrationsstabstelle:

Leitung Josefin zum Felde
Telefon 05371 / 82 8977
Mail senden

 

Flüchtlingssozialarbeit Nord

des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen:

Telefon 05831 / 84 52
Junkerstraße 22
29378 Wittingen

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