Wittingen

Personalausweise


Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet? Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie einen Personalausweis oder zumindest einen Reisepass besitzen.

 

Wie und wo beantrage ich einen Personalausweis?

Für die Beantragung eines Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro der Stadt Wittingen kommen. Sie müssen lediglich auf dem Bürgermonitor unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke abgeben. Sie können den Personalausweis jedoch nicht gleich mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung beträgt zur Zeit etwa zwei bis drei Wochen. Sie müssen den Personalausweis dann persönlich abholen.

 

Unterlagen:

•           1 biometrietaugliches Passbild

•           Geburtsurkunde/Heiratsurkunde

•           Größe und Augenfarbe

•           persönliches Erscheinen des Antragstellers/Kinder ab 6. Lebensjahr

•           bei Minderjährigen: beide Unterschriften der Personensorgeberechtigten erforderlich

 

Gültigkeit des Personalausweises

Bis einschließlich 23. Lebensjahr: 6 Jahre

Ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Personalausweise können nicht verlängert werden.

 

Hinweise:

Soweit der Personalausweis mehr als drei Monate vor Erreichen des 16. Lebensjahres beantragt werden soll, ist eine Einverständniserklärung (beide Unterschriften) der Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Vorläufiger Personalausweis

Sie benötigen dringend einen Personalausweis? Ihr beantragter Personalausweis wird aber nicht rechtzeitig fertig? In diesem Fall stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus.

 

Wie beantrage ich einen vorläufigen Personalausweis?

Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen. Sie müssen lediglich ein aktuelles, biometrisches Lichtbild abgeben und Ihre Unterschrift leisten.

 

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises und Reisepasses

Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

 

Wie lange dauert die Ausstellung?

Sie können Ihren vorläufigen Personalausweis gleich mitnehmen oder in den nächsten Tagen im Bürgerbüro abholen.

 

Hinweis:

Die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises kann nur erfolgen, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt ist bzw. wird.

 

Gebühren:

 

Personalausweis ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)       37,00 €

Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)     22,80 €

Erstmaliges Einschalten/Ausschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion     6,00 €

Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B PIN vergessen)            6,00 €

vorläufiger Personalausweis  10,00 €

 

Hinweis:

Die Gebühr muss bei Beantragung bar oder per EC-Karte entrichtet werden!

 

Weitere Informationen zu Personalausweisen finden Sie unter:

www.ePass.de oder www.bmi.bund.de

 

Informationen zum neuen Personalausweis ab 01. August 2021 finden Sie unter:

www.personalausweisportal.de