Wittingen

Ausstellen von Untersuchungsberechtigungsscheinen



Es gibt zwei Arten von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
1. Erstuntersuchung
2. erste Nachuntersuchung

Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein oder es steht eine Nachuntersuchung nach einem Jahr an?


Was müssen Sie tun?
Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins für eine Erstuntersuchung oder einer ersten Nachuntersuchung müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns im Bürgerbüro für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang quittieren.

 
Wie lange dauert die Ausstellung?
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein gleich mitnehmen.
 

Notwendige Unterlagen
Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass. Erfolgt die Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter, muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Das voraussichtliche bzw. tatsächliche Datum des Ausbildungsbeginns muss angegeben werden.


Gebühren
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.