Wittingen

Newsarchiv


06.03.2014

Wegfall der sog. „Brenntage“ in der Stadt Wittingen


Die Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlage (BrennVO) ist aus Gründen der Deregulierung befristet und tritt mit Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft.
Auf Grundlage dieser VO hat die Stadt Wittingen im September 2010 per Allgemeinverfügung das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen an sechs festgesetzten Tagen im Jahr (Februar, März, April und September, Oktober, November) zugelassen, die sogenannten „Brenntage“. Mit dem Außerkrafttreten der Brennverordnung zum 31.03.2014 ist die Grundlage der städtischen Allgemeinverfügung entzogen, so dass das Ausweisen von „Brenntagen“ nicht mehr möglich ist.
Eine neue Brennverordnung ist zurzeit in der Vorbereitung. Sie wird aber aufgrund zu beachtender Fristen nicht zum 01.04.2014 in Kraft treten. Nach derzeitigem Informationsstand soll die neue Brennverordnung eine Bestimmung von Brenntagen durch die Gemeinde nicht mehr vorsehen. Der Verordnungsentwurf umfasst jedoch weiterhin Ausnahmebestimmungen, nach denen die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Anlagen in folgenden Verfahren ermöglicht werden soll:

  • auf Antrag im Einzelfall, nach Erlaubnis der unteren Abfallbehörde (Landkreis GF) und
 
  • nach einer Anzeige bei der Gemeinde bei einem Befall mit bestimmten Schadorganismen und bei pflanzlichen Abfällen, die im Wald anfallen. Die Liste der Pflanzen und Pflanzenteile mit den zugeordneten Schadorganismen wird aktualisiert.
 
  • Die Beseitigung von Treibsel durch Verbrennen kann weiterhin von der unteren Abfallbehörde auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.