Wittingen

... aus dem Rathaus


05.05.2015

Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2015 in der Stadt Wittingen

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt.
 
Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
 
Die Mikrozensus-Haushaltsbefragung  2015  findet nach der Stichprobenauswahl des Bundesamtes in der Stadt Wittingen wie folgt statt: Liste Haushaltsbefragung 2015

Hinter einer aufgelisteten Adresse können sich mehrere Straßen und diverse Hausnummern verbergen.
 
Weitere Informationen zum Mikrozensus:
 
Bedeutung des Mikrozensus
 
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.).
 
Was wird gefragt
 
Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Wohnsituation sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
 
Wie wird ausgewählt
 
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren     1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.
 
Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
 
Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.
 
Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung
 
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Gemeinhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen - vollkommen anonym - nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
 
Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger
 
Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen. Die hochgerechneten Ergebnisse sollen die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Frageblöcke weg, z.B. der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch geschulte ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.